Grundsteuer-Reform

Sind Sie Grundstückseigentümer? Dann wurden Sie vermutlich schon mit Ihrem neuen Grundsteuerbescheid darüber informiert, dass alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet neu bewertet werden müssen. Sie sind daher verpflichtet, bis spätestens 31. Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte für jedes Ihrer Grundstücke auf elektronischem Weg abzugeben. 

VIDEO-TIPP: Grundsteuerreform - Was sich für Eigentümer ändert und wie viel sie künftig zahlen müssen

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